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Unsere AGB

VG Systems GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Dienstleistungen. (AGB) 

Stand 26.08.2002

1.        Allgemeines

Allen Lieferungen und Dienstleistungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen – insbesondere widersprechenden Geschäftsbedingungen – ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von VG Systems GmbH (nachfolgend VGS genannt) erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn VGS in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden das Vertragsverhältnis vorbehaltlos durchführt. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von VGS bedürfen der schriftlichen (Auftrags-)Bestätigung durch VGS. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen verzichtet werden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten innerhalb der VGS elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Diese AGB gelten nur insoweit, als nichts anderes vereinbart wird.

 

2.        Preise und Zahlungen

Falls nicht anderweitig vereinbart, verstehen sich die Preise innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Warenannahmestelle des Kunden, zuzüglich der gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, ab Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug fällig. Vergütungen für Dienstleistungen sind ab Rechnungsdatum und, soweit vereinbart, Abnahme spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug fällig. Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, so kommt er ohne weiteres in Verzug. Ist im Vertrag ein Zahlungszeitpunkt kalendermäßig bestimmt, kommt der Kunde in Verzug, wenn er nicht zu diesem Zeitpunkt leistet. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto von VGS. Bei Zahlungsverzugs des Kunden ist die VGS berechtigt, Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen.

Ist der Kunde mit der Begleichung einer früheren Rechnung im Verzug, ist VGS berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwaigen entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

 

3.        Termine und Fristen

Sämtliche Termine und Fristen für Lieferungen und Dienstleistungen von VGS sind nur verbindlich, wenn sie von VGS schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf Gründe zurückzuführen, die VGS nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Frist entsprechend. Liefertermine richten sich nach der Verfügbarkeit der Produkte zum Zeitpunkt des Bestelleingangs bei VGS. VGS wird sich nach Kräften bemühen, die angebotenen oder bestätigten Liefertermine einzuhalten. VGS ist zu Teillieferungen/-leistungen in dem Kunden zumutbaren Umfang berechtigt; die Zahlungsfristen in Ziffer 2 gelten entsprechend. Sofern der Kunde einen Lieferauftrag mit Zustimmung der VGS storniert, kann VGS ohne weiteren Nachweis 15% vom Bestellwert des stornierten Produktes vom Kunden verlangen. Erfolgt eine Stornierung nach Auslieferung des Produktes, trägt der Kunde auch alle Kosten des Rücktransportes.

 

4.        Eigentumsvorbehalt

VGS behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller (Saldo-) Forderungen vor. 

Der Kunde ist, sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber VGS nachgekommen ist, zur Weiterveräußerung der Ware berechtigt.

 

5.        Lieferung und Leistung

Soweit vereinbart wurde, dass bestimmte Produkte beim Kunden aufgestellt und in betriebsbereiten Zustand versetzt werden, gelten diese als betriebsbereit, wenn im Rahmen einer Funktionsprüfung in Anwesenheit eines Vertreters von VGS und vom  Kunden keine Fehler festgestellt werden.

Der Kunde ist verpflichtet, alle technischen Vorrausetzungen für die Aufstellung und Inbetriebnahme der Produkte zu gewährleisten.

Ist der Kunde in Abnahmeverzug, kann die VGS die Bezahlung bereits fertig- bzw. bereitgestellte Ware verlangen.

Bei allen Lieferungen von VGS geht die Gefahr mit Anlieferung an die vereinbarte Warenannahmestelle an diese über.

 

6.        Mängelansprüche

VGS behält sich vor, nach eigener Wahl Mängel von Leistungen zu beheben sowie mangelhafte Produkte zu reparieren, auszutauschen (Nacherfüllung) oder dem Kunden das Recht einzuräumen, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Macht VGS von dem Recht auf Nacherfüllung Gebrauch, kann Rücktritt oder Minderung erst dann verlangt werden, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder VGS mit den zugesagten Nacherfüllungen in Verzug gerät; im Verzugsfall gilt Ziffer 7. Schadens- bzw. Aufwendungsersatz ist bei Mängelansprüchen ausgeschlossen, soweit nicht nach Ziffer 7 Abs. 1 gehaftet wird. Allerdings hat VGS die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit die Aufwendungen sich nicht darauf beruhen, das die Produkte nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden sind.

Jegliche Mängelansprüche entfallen, sofern ein etwaiger Mangel darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von VGS Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder Produkte nicht den Hersteller-Richtlinien  entsprechend installiert, betrieben und gepflegt worden sind. Die Mängelansprüche umfassen nicht die Behebung von Mängeln, die darauf beruhen, dass andere Komponenten der Kundensystemumgebung nicht in der Lagen sind, Daten fehlerfrei zu verarbeiten und mit VGS Produkten korrekt auszutauschen. Der Kunde hat Mängel gegenüber VGS unverzüglich schriftlich zu rügen.

Erfolgte die Mängelrüge zu unrecht, ist VGS berechtigt, die VGS entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu bekommen. Rechte wegen mangelhafter Produkte oder Leistungen verjähren – soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde -  innerhalb von 12 Monaten vom Tage des gesetzlichen Verjährungsbeginns an gerechnet.

 

7.        Haftung

VGS haftet für einen von ihm zu vertretenden Personenschaden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit) unbeschränkt und ersetzt bei einem von ihm zu vertretenden Sachschaden den Aufwand für die Wiederherstellung der Sachen bis zu einem Betrag von EUR 50.000,- je Schadensereignis. Bei Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen.
Weitergehende als die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Mängelansprüche, Schadens oder Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen und Daten oder Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit nicht z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadens- oder Aufwendungsersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

 

8.        Sonstiges

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen geltend gemacht werden. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihrem übrigen Teilen gültig. Erfüllungsort für Lieferungen ist Mülheim an der Ruhr. Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehen Ansprüche ist Mülheim an der Ruhr. VGS ist daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn-)Sitz oder Aufenthaltsort des Kunden zuständigen Gerichts geltend zu machen. 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

AGBs Download

VG Systems GmbH
Schultenhofstraße 22
45475 Mülheim an der Ruhr

Tel.: +49 208 302 449 00
Fax: +49 208 302 449 09
E-Mail: vg-info@vg-systems.de


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